Bundesnachrichtendienst

Chausseestraße 96
10115 Berlin

Der 1956 gegründete Bundesnachrichtendienst (abgekürzt: BND) ist als Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland das Pendant zur US-amerikanischen CIA oder zum russischen FSB. Der BND ist verwaltungsrechtlich eine Bundesoberbehörde, also eine nichtrechtsfähige Behörde, die unmittelbar einer Obersten Bundesbehörde, in diesem Fall dem Bundeskanzleramt, unterstellt ist.

 

Die im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst von 1990 (BND-Gesetz) geregelten Aufgaben des BND sind das Sammeln und Auswerten von für die Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik erheblichen zivilen und militärischen Sachverhalten sowie die regelmäßige Weiterleitung dieser Erkenntnisse an die Bundesregierung. Besonders wichtige Aspekte der BND-Arbeit sind dabei die Abwehr von ausländischen Cyberangriffen, die Analyse von weltweiter Proliferation (Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen) sowie die Abwehr von Wirtschaftsspionage und die Kooperation mit den anderen Geheimdiensten der Bundesrepublik (Militärischer Abwehrdienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz).

An der Spitze des BND als dessen Präsident steht seit 2016 der Jurist Bruno Kahl. Intern ist der BND in elf Abteilungen wie TA (Technische Aufklärung), IT (Informationstechnik) oder TE (Internationaler Terrorismus und Organisierte Kriminalität) gegliedert. Von den knapp 7.000 BND-Mitarbeitern, davon etwa 2.200 Beamte und 1.500 vorübergehend zum BND versetzte Bundeswehrsoldaten, sind nur ein Bruchteil direkt als Agenten, Observanten, V-Leute oder ähnliches mit direkter Spionagetätigkeit befasst. Die meisten der zu zwei Dritteln männlichen BND-Bediensteten arbeiten als Analysten, Archivmitarbeiter, Kartografen, Dolmetscher, Informatiker oder Servicekräfte. BND-Bedienstete haben gegenüber Bürgern und Ausländern anders als Polizisten keine hoheitlichen Befugnisse (z. B. Festnahme, erkennungsdienstliche Behandlungen).

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